Vertragsbedingungen für Reisebuchungen und Serviceleistungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und der Uncor Stamp Reisen GmbH, Leopoldstraße 123, 80802 München, Deutschland (nachfolgend "Uncor Stamp Reisen").
Uncor Stamp Reisen GmbH
Leopoldstraße 123
80802 München
Deutschland
Telefon: +49 (0) 89 12345678
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Max Mustermann
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 123456
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Uncor Stamp Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Medien (E-Mail, Website) erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Uncor Stamp Reisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Uncor Stamp Reisen dem Kunden eine Reisebestätigung übermitteln.
Der Inhalt des Reisevertrags bestimmt sich nach der Reiseausschreibung, der Buchungsbestätigung und diesen AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Uncor Stamp Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog, auf der Website oder in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Uncor Stamp Reisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Uncor Stamp Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Uncor Stamp Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Uncor Stamp Reisen ersparten Aufwendungen sowie dessen, was es durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
Uncor Stamp Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Diese sind im Reisepreis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt.
Uncor Stamp Reisen kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten:
Die vertragliche Haftung von Uncor Stamp Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Uncor Stamp Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von Uncor Stamp Reisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Uncor Stamp Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Für Klagen von Uncor Stamp Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Uncor Stamp Reisen vereinbart.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.